Einwendungen zum Bebauungsplan Nr. 129 "Lidl-Discountmarkt"

Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 129 "Lidl-Discountmarkt" wird seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung abgegeben.

Klimaschutzabwägung Gebäude und baulicher Infrastruktur

Der Planentwurf enthält bislang keine Festsetzungen zur Erreichung der gesetzlichen Klimaschutzziele.
 
Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG)  hat die Bundesregierung die Treibhausgasneutralität bis 2045 verankert. Bereits bis 2030 sollen die Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 gemindert werden. Bis 2030 ist ein Anteil von 26% erneuerbarer Energie geplant. Demnach müssen zur Erreichung der Klimaziele bei dem Planvorhaben mindestens 39% des Energieverbrauchs eingespart oder regenerativ selbst erzeugt werden.
 
Nach § 1 Abs. 5 und § 1a Abs. 5 BauGB ist Klimaschutz in der Bauleitplanung  ausdrücklich abwägungspflichtig. Wegen der langen Nutzungsdauer von Gebäuden und baulicher Infrastruktur muss die verbindliche Bauleitplanung die Erreichung der Klimaschutzziele schon jetzt planungsrechtlich sichern. Neben den Festsetzungsmöglichkeiten nach Baugesetzbuch (BauGB) sind vertragliche Vereinbarungen- insbesondere städtebauliche Verträge möglich.
 
Mit dem Neubau und der Vergrößerung des Gebäudes und der baulichen Infrastruktur geht ein zusätzlicher Energiebedarf für Wärme, Kälte, Stromversorgung und grauer Energie einher, der zu decken ist. Eine Energiebilanz und eine Bewertung der hieraus entstehenden zusätzlichen Treibhausgase liegt nicht vor. Den Unterlagen sind auch keine Festsetzungen  im Hinblick auf den geplanten Baustandard zu entnehmen.
 
Für das weitere Verfahren schlagen wir vor, eine überschlägige Bewertung der Treibhausgasemissionen für die Errichtung und den Betrieb der Gebäude (Verbrauch von Strom,  Wärme, Kälte und  grauer Energie .. ) zu erstellen. Eine solche Bewertung ist immer auch ohne detaillierte Planung überschlägig möglich. Eine Klimabilanz kann geeignet sein, die Konformität des Vorhabens zum Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) nachzuweisen. Andere Nachweise der Klimaschutzkonformität sind ebenfalls möglich.

Klimaschutzabwägung  Verkehr

Gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz müssen die Emissionen des Verkehrssektors in Deutschland bis 2030 um 48 %  reduziert werden. Auch für den Verkehrssektor gilt, dass bis 2030 ein Anteil von 26% der Energie aus erneuerbare Quellen geplant ist. Demnach müssen zur Erreichung des gesetzlichen Klimaschutzziels 22% des Energieverbrauchs eingespart werden.
 
Zur Erreichung der Klimaschutzziele  ist die Planung von verkehrsmindernden Raum- und Siedlungsstrukturen und eine Verbesserung der Nahversorgungssituation ausschlaggebend. Stadt- und Verkehrsplanung prägen die Verkehrsmittelwahl und auch das Verkehrsverhalten der Menschen.
Für die Verkehrssinfrastruktur müssen geeignete Maßnahmen für die verbindliche Bauleitplanung formuliert werden, die die Erreichung der Klimaschutzziele  planungsrechtlich sichern.  Der bisherige Planentwurf enthält jedoch keine Bilanzierung des Energiebedarfs für den Verkehr und keine  Festsetzungen zur gesetzlichen geforderten Minderung der CO2 Emissionen durch die Verkehrsplanung für das Vorhaben.



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